Israelkritische Parolen sind nicht strafbar. Kritik an einem ausländischen Staat falle nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung begründete die Staatsanwaltschaft Mainz die Zurückweisung der Beschwerde eines CDU-Politikers, der versucht hatte eine propalästinensische Demonstration als antisemitisch zu diffamieren:
Anti-israelische Parolen bei einer Kundgebung in Mainz im vergangenen Juli sind strafrechtlich irrelevant. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz bestätigte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz, ein Ermittlungsverfahren gegen den Veranstalter der pro-palästinensischen Kundgebung abzulehnen.
http://www.migazin.de/2014/11/17/anti-israel-demonstration-nicht-strafbar/